Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreie Bäder: Barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, WC mit Stützen und einem unterfahrbarem Waschbecken.
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Barrierefreies Bad: Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Barrierefreie Badezimmer werden immer beliebter – sei es aus Gründen der Altersvorsorge, aufgrund körperlicher Einschränkungen oder zur Steigerung des Komforts. Doch nicht jeder kann sich den Umbau ohne Finanzierungsmöglichkeiten leisten und das beliebte KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ wurde 2025 eingestellt. Zum Glück gibt es noch andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Realisierung eines barrierefreien Bads zu erhalten. Welche Finanzierungsmöglichkeiten das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Ende des KfW-Zuschusses 455-B

Finanzierungsmöglichkeiten: Ein Smartphone, auf dem die Website der KfW geöffnet ist
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Das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ der KfW war lange Zeit eine zentrale Säule bei der Finanzierung barrierefreier Umbaumaßnahmen. Mit dem Haushaltsentwurf der Ampelregierung wurden die Fördermittel für dieses Programm jedoch vorerst eingestellt. Dadurch rücken allerdings andere Finanzierungsmöglichkeiten in den Fokus, über die sich bisher weniger Menschen bewusst waren.

Eine attraktive Alternative: KfW-Kredit 159

Die KfW bietet weiterhin eine Finanzierungsmöglichkeit für barrierefreie Umbaumaßnahmen, und zwar den „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“.

Hier die wichtigsten Infos zum Kredit:

  • Effektiver Jahreszins: Ab 2,30 %
  • Kreditsumme: Bis zu 50.000 Euro
  • Altersunabhängig: Der Kredit kann von Personen jeden Alters beantragt werden.
  • Kauf von ungebautem Wohnraum: Auch der Kauf von bereits barrierefrei umgebautem Wohnraum ist förderfähig.

Förderfähige Maßnahmen:

Der KfW-Kredit 159 deckt eine Vielzahl von Maßnahmen im Badezimmerbereich ab, unter anderem:

  • Änderung der Raumaufteilung: Anpassung der Raumstruktur zur Schaffung größerer Bewegungsflächen.
  • Einbau einer bodengleichen Dusche: Ersatz von Bade- oder Duschwannen durch ebenerdige Duschbereiche.
  • Installation von Dusch(-klapp)sitzen: Für mehr Sicherheit und Komfort beim Duschen.
  • Modernisierung von Sanitärobjekten: Austausch von WC, Bidet oder Waschbecken durch altersgerechte und leicht zugängliche Modelle, gegebenenfalls mit mobilen Liftsystemen.

Antragstellung:

Die Antragstellung für den KfW-Kredit 159 erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl, beispielsweise Ihrer Hausbank. Allerdings bietet die KfW auf ihrer Website die Möglichkeit, einen passenden Finanzierungspartner zu finden oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad bietet die Pflegeversicherung Unterstützung bei der Wohnraumanpassung, welche bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person betragen kann.

Wichtiges zur Förderung durch die Pflegeversicherung

  • Voraussetzung: Ein vorhandener Pflegegrad ist zwingend erforderlich.
  • Mehrere Pflegebedürftige: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss erhöht werden.
  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
  • Benötigte Unterlagen: Für die Antragstellung sind in der Regel Kostenvoranschläge, ein ärztliches Attest, Entwürfe oder Planungsunterlagen erforderlich.

Hilfsmittel über die Krankenkasse

Es gibt auch die Möglichkeit, kleinere Hilfsmittel für das Badezimmer über die Krankenkasse abzurechnen. Hierbei handelt es sich um Produkte, die den Alltag erleichtern und die Sicherheit im Bad erhöhen, ohne dass größere bauliche Veränderungen notwendig sind, zum Beispiel Haltegriffe oder Duschhocker.

Voraussetzungen:

  • Ärztliche Verordnung: Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt eine entsprechende ärztliche Verordnung voraus.
  • Hilfsmittelverzeichnis: Die Hilfsmittel müssen im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, um von der Krankenkasse bezuschusst zu werden.

Es ist ratsam, vor dem Kauf solcher Hilfsmittel Rücksprache mit Ihrem Arzt oder ihrer Ärztin und Ihrer Krankenkasse zu halten.

Umbaukosten steuerlich absetzen

Die Kosten für den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers können Sie unter bestimmten Umständen auch steuerlich geltend machen.

Wichtige Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit

  • Arbeitskosten: Nur die reinen Arbeitskosten der Handwerker sind absetzbar, nicht aber die Materialkosten.
  • Rechnung: Achten Sie darauf, dass die Rechnung die Arbeitskosten gesondert ausweist und per Überweisung bezahlt wird.
  • Außergewöhnliche Belastung: In bestimmten Fällen können die Umbaukosten auch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Hierfür ist oft ein ärztliches Attest oder ein Pflegegrad erforderlich.

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Programmen der KfW und den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen gibt es in einigen Bundesländern, Kommunen oder auch von Wohlfahrtsverbänden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Diese sind oft spezifisch auf die Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnitten und können eine wertvolle Ergänzung zu den überregionalen Hilfen darstellen.

Es empfiehlt sich, bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei lokalen Wohnberatungsstellen oder bei regionalen Sozialverbänden nach Möglichkeiten zu fragen. Außerdem kann eine frühzeitige und umfassende Recherche bares Geld sparen.

Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreie Bäder – Fazit und Handlungsempfehlung

Es existieren vielfältige Wege, um für den Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer finanzielle Unterstützung zu bekommen. Der KfW-Kredit 159, die Zuschüsse durch die Pflegeversicherung, die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Krankenkasse sowie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit bieten attraktive Optionen.

Ein barrierefreies Badezimmer ist eine Investition in Ihre Lebensqualität und Selbständigkeit. Nutzen Sie die vorhandenen Fördermöglichkeiten, um Ihren Traum vom barrierefreien Bad in die Tat umzusetzen. Weitere Informationen zu barrierefreien Badezimmern finden Sie auch hier.

Kontakt

Peter Barth GmbH
Funckstraße 86 und 86a
42115 Wuppertal
Telefon: +49 202 304987 Telefax: +49 202 301811 Email: info@barth-wuppertal.de

Schreiben Sie uns an

Quellen:

KfW. Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

KfW. Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

Bundesgesundheitsministerium. Zuschüsse zur Wohnungsanpassung

Pflege.de. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Zuschuss

barrierefrei.de. Barrierefreiheit und Hilfsmittel

VLH. Behindertengerechter Umbau: So setzen Sie die Kosten ab

(05.08.2025)