Konzept für Energie und Deutscher Kalender Datum 1. Januar 2024 Heizungsthermostat und rotes Stromkabel
Ab 2024 gilt das neue Heizungsgesetz (Bild: PhotoSG – stock.adobe.com)

Kein Stress beim Heizungstausch – Neues Heizungsgesetz sieht Klimaneutralität ab 2045 vor​

Immobilieneigentümer mit Sorge um das neue Heizungsgesetz können sich entspannen. Die zeitlichen Fristen und verfügbaren Fördermittel sind human. Hier beantworten wir Ihre möglichen Fragen rund um das neue Gesetz.

Der letzte Freitag, 8. September 2023, war ein historischer Tag in Deutschland, jedenfalls wenn es ums zukunftsfähige Heizen geht. Die Abstimmung über das neue Heizungsgesetz ist erfolgt. Die Debatten um das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) waren nicht nur langwierig, sondern haben auch für viel Verunsicherung gesorgt – insbesondere bei Eigentümern von Immobilien oder solchen, die es werden wollen. Mit der Abstimmung können auch wir jetzt klare Antworten auf die Fragen geben, die uns regelmäßig erreichen.

Bis wann soll Deutschland beim Heizen klimaneutral sein?

Die deutsche Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 eine Klimaneutralität beim Heizen zu erreichen.

Welche Heizung muss in Neubauten ab 2024 eingebaut werden?

In Neubauten im Neubaugebiet (Bauantrag ab dem 1. Januar 2024) müssen Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders sieht es aus, wenn der Neubau außerhalb eines Neubaugebiets entsteht. Dann muss die Heizung ab frühestens 2026 mit zu 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Grund hierfür ist eine bessere Kalkulierbarkeit bei der örtlichen Wärmeplanung.

Neubaugebiet mit Kränen und Häuser
Foto: Georg – stock.adobe.com

Muss eine Heizung im Bestand ab 2024 erneuert werden?

Es ist kein Heizungstausch notwendig, wenn Ihre alte Heizung im Bestand noch funktionstüchtig ist oder repariert werden kann. Erst bei einer Heizungshavarie, also einem irreparablen Defekt der Heizung, sollte auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umgestiegen werden. Diese werden staatlich gefördert.

Außerdem gibt es für den Havariefall pragmatische Überganslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. Es sind auch Härtefälle vorgesehen, in denen Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden können. Das Gesetz besagt folgendes:

  1. Nach einer Heizungshavarie kann einmalig und höchstens für drei Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine neue Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und bestrieben werden, die keine Erneuerbaren Energien nutzt. Ausgenommen sind Etagenheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen sowie Hallenheizungen.
  2. Ein Eigentümer, der ein Gebäude mit nicht mehr als sechs Wohnungen selbst bewohnt und der zum Zeitpunkt des Einbaus oder der Aufstellung einer neuen Heizungsanlage das 80. Lebensjahr vollendet hat, kann auch mehrmalig und ohne zeitliche Beschränkung eine alte Heizungsanlage austauschen und eine neue Heizungsanlage einbauen oder aufstellen, die keine Erneuerbaren Energien nutzt.

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Mithilfe der Wärmeplanung sollen Bürger und Unternehmen darüber informiert werden, welche Optionen zur Wärmeversorgung von der Kommune bereitgestellt werden. Großstädte sollen bis Mitte 2026 festlegen, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Kleinere Kommunen haben Zeit bis 2028. Ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben soll diesen Prozess fördern.

Welche Förderungen für neue Heizungen gibt es?

Das GEG sieht ab 2024 folgende Heizungsförderungen vor:

Es ist eine Gesamtförderung von 70 Prozent möglich, wenn einzelne Boni kombiniert werden.

Dürfen Vermieter die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen?

Ja. Vermieter dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue Heizung oder eine Heizungsmodernisierung auf die Mieter umlegen. Die staatliche Förderung muss zuvor abgezogen werden. Allerdings ist die Umlage zum Schutz der Mieter gedeckelt. Maximal 50 Cent darf der Anstieg pro Quadratmeter und Monat betragen.

Welche Heizungen erfüllen die neuen Anforderungen?

Wer im Neubau mit bis zu 65 Prozent Erneuerbaren Energien heizen möchte, dem stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und fossil betriebener Heizung)
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wenn der Umbau des Gasnetzes auf Wasserstoff bis 2035 realistisch ist und vom Gasnetzbetreiber geplant ist: „H2-Ready“-Gasheizung (Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)

Zusätzlich zu den oben genannten Optionen haben Eigentümer von Bestandsgebäuden folgende Möglichkeiten:

  • Biomasseheizung
  • Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 Prozent erneuerbare Gas nutzt (z.B. Biomethan, biogene Flüssigkeit oder Wasserstoff)

Wird eine Energieberatung weiterhin gefördert?

Ja. Eine „Energieberatung für Wohngebäude“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten gefördert. Über die Energieeffizienz-Expertenliste können Sie einen Energieberater suchen und beauftragen.

Wo kann ich mich darüber informieren, welche Heizung für mich die richtige ist?

Bei der Entscheidung für die richtige Heizung kann Sie ein Energieberater, der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das SHK-Unternehmen Ihres Vertrauens unterstützen.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung Ihrer neuen Heizung!

Quellen:

bundesregierung.de (Stand 11.09.23)

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“, Gesetzesentwurf der Bundesregierung

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