Scheine und Münzen mit Dokumenten
Die KfW gibt Zuschüsse für den Heizungstausch (Bild: Zerbor – stock.adobe.com)

Für Privatpersonen mit Eigentum: Antragstellung zur Heizungsförderung ist jetzt möglich

Das kürzlich in Kraft getretene Heizungsgesetz gibt neue Anreize für die Anschaffung alternativer Heizsysteme. Die Antragstellung zur Heizungsförderung für Privatpersonen mit Eigentum ist nun möglich.

Mit dem Ziel, den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen, bietet die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für Immobilieneigentümer an. Die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung zu reduzieren.

Heizungsförderungsoptionen

Bei der Entscheidung für nachhaltige Wärme und der Nutzung von Fördermöglichkeiten haben Sie verschiedene Optionen:

 

  1. Anschluss an ein Wärmenetz
  2. Wärmepumpe
  3. Biomasseheizung
  4. Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
  5. Solarthermie
  6. Gas- oder Ölheizungen (bei Verwendung erneuerbarer Brennstoffe)
  7. Hybridheizungen mit hauptsächlich Erneuerbaren Energien und teilweise fossilen Brennstoffen
  8. Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem Nachweis)

 

Wenn Sie noch zwischen einer Wärmepumpe und dem Anschluss an ein Wärmenetz schwanken, bietet unser Beitrag „Wärmepumpe oder Warten aufs Wärmenetz“ Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.

KfW-Förderung für Heizungen

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können ab sofort die KfW-Förderung beantragen. Ein Heizungstausch kann auch von anderen Antragstellergruppen bereits beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Die Antragstellung muss bis zum 30. November 2024 erfolgen. Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) sind voraussichtlich ab Mai antragsberechtigt. Die Antragsrunde für Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften startet vermutlich im August

KfW-Förderung für Heizungen – Antragstellung

Die KfW gibt folgende Informationen zur Antragstellung der Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (458):

 

  1. Bereits seit dem 01.02.2024 können Sie sich im Kundenportal „Mein KfW“ registrieren, wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten.
  2. Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein, der bei Antragstellung hochgeladen werden muss.
  3. Informationen zu Förderkonditionen, Ablauf der Beantragung und vieles Weitere finden Sie hier.

BAFA-Förderung

Die BAFA gewährt weiterhin Zuschüsse für Effizienz- und Einzelmaßnahmen an Gebäudehüllen, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Bis zu 20 Prozent der Investitionskosten können Sie hierüber zurückbekommen, einschließlich 15 Prozent Grundförderung und einem zusätzlichen Bonus von fünf Prozent bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ ist seit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Hier finden Sie weitere Informationen.

Kombinierbare Boni

Sie können die Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch (KfW) und für Energieeffizienzmaßnahmen (BAFA) kombinieren. Die maximale Fördersumme erhalten Sie, wenn Sie einen individuellen Sanierungsplan vorlegen.

Ergänzungskredit der KfW​

Die KfW bietet einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen an. Dieser Kredit ist jedoch nur in Kombination mit einer vorher zugesagten Heizungsförderung durch die KfW und/oder für energetische Einzelmaßnahmen durch die BAFA erhältlich. Den Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.