Staatliche Förderung Heizung 2025
Bis zu 70 %
Es gibt auch 2025 eine Grundförderung von 30 Prozent für Hauseigentümer:innen, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die auf Erneuerbare Energien umsteigen. Selbstnutzende Eigentümer:innen, die ihre funktionierende fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen, können sich zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten sichern. Darüber hinaus gibt es eine 30-prozentige Förderung für Menschen mit geringem Einkommen. Werden verschiedene Boni kombiniert, liegt der maximale Fördersatz bei 70 Prozent der Investitionskosten. Maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch sind bei Einfamilienhäusern und der ersten Wohneinheit in Mehrparteienhäusern förderfähig.
Staatliche Fördersätze*
MAßNAHME/KONDITION | FÖRDERUNG |
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Umstieg auf Erneuerbares Heizen | 30 % Grundförderung |
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 | 20 % Geschwindigkeitsbonus |
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro | 30 % einkommensabhängiger Bonus |
MAßNAHME/KONDITION |
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Umstieg auf Erneuerbares Heizen |
FÖRDERUNG |
30 % Grundförderung |
MAßNAHME/KONDITION |
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Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 |
FÖRDERUNG |
20 % Geschwindigkeitsbonus |
MAßNAHME/KONDITION |
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Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro |
FÖRDERUNG |
30 % einkommensabhängiger Bonus |
* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Welche Heizungen werden staatlich gefördert?
Möchten Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen, stehen Ihnen folgende technologische Möglichkeiten zur Verfügung:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Biomasseheizung (für bestehende Gebäude)
- Hybridheizung auf Basis von hauptsächlich erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Gasheizung, sofern zu 65 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben (für bestehende Gebäude)
- Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Wichtige Hinweise zur Beantragung einer Heizungsförderung
KfW** & BAFA
- Die Heizungsförderung kann entweder über die KfW oder über das BAFA (BEG EM) beantragt werden.
- Seit dem 30. September 2024 ist selbstgenutzten Einfamilienhäusern die Identifizierung und Nachweiseinreichung im Kundenportal der KfW möglich.
- Auch bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung möglich.
- Ab März 2025 soll vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, die Identifizierung und Nachweiseinreichung möglich sein.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
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