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Förderung Heizung 2024klimafreundliches Heizen

Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neue Heizungen verbindlich. So sieht es das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz vor. In Neubauten im Neubaugebiet dürfen schon ab dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden. Doch eine neue Heizung ist teuer und für viele Menschen nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar. Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, kann deshalb von Förderungen Gebrauch machen.
Lassen Sie sich von uns zum Thema Förderung Heizung beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.

foerdrmittel

Staatliche Förderung Heizung ab 2024

Bis zu 70 %

Es gibt ab 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent für Privatpersonen, die auf Erneuerbare Energien umsteigen. Wer eine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht, kann sich zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten sichern. Darüber hinaus gibt es eine 30-prozentige Förderung für Menschen mit geringem Einkommen. Werden verschiedene Boni kombiniert, liegt der maximale Fördersatz für Privatpersonen bei 70 Prozent der Investitionskosten.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier.

Staatliche Fördersätze*

MAßNAHME/KONDITION FÖRDERUNG
Umstieg auf Erneuerbares Heizen 30 % Grundförderung
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 20 % Geschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro 30 % einkommensabhängiger Bonus
MAßNAHME/KONDITION
Umstieg auf Erneuerbares Heizen
FÖRDERUNG
30 % Grundförderung
MAßNAHME/KONDITION
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028
FÖRDERUNG
20 % Geschwindigkeitsbonus
MAßNAHME/KONDITION
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro
FÖRDERUNG
30 % einkommensabhängiger Bonus

* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Welche Heizungen werden staatlich gefördern?

Möchten Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen, stehen Ihnen folgende technologische Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Hybridheizung auf Basis von hauptsächlich erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
  • Jede Kombination von Technologien, die mind. 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt

Wichtige Hinweise zur Beantragung einer Heizungsförderung

KfW** & BAFA

  • Die Heizungsförderung kann entweder über die KfW oder über das BAFA (BEG EM) beantragt werden.
  • Seit dem 27. August steht die Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe zur Verfügung.
  • Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum durchführen, können eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten in Anspruch nehmen. Zudem gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen.
  • Für diese Antragstellergruppe ist eine Gesamtförderung von bis zu 35 % möglich, alternativ kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschuss von 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen beantragt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

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