2024 sollen Grundförderungen mit Klimaboni der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherige BAFA-Förderung ersetzen.
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet und damit auch die bestehenden Fördermittel für energieeffizientes Heizen. Liefen die Förderungen bisher über Einzelmaßnahmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sieht das neue Gesetz für den Austausch einer fossilen Heizung nun sogenannte Grundförderungen in Kombination mit Klimaboni vor. Bei klimafreundlichen Alternativen zur fossilen Heizung ist die Rede von „Erfüllungsoptionen“ oder „Erfüllungsmöglichkeiten“. Die Förderungen für Erfüllungsoptionen laufen, wie bisher, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier geben wir eine Übersicht über die neue Heizungsförderung 2024.
GEG – Die Hintergründe
Am 19. April 2023 beschloss das Bundeskabinett die überarbeitete Version des GEG. Das Ziel: die schrittweise Dekarbonisierung, also die Reduzierung von CO2-Emissionen, beim Heizen. Das heißt konkret: Ab 2024 soll möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch hier. Das neue Gesetz würde die alte Förderstruktur der BAFA hinfällig machen, welche unter anderem noch die staatliche Förderung von Brennstoffzellenheizungen vorsah.
Heizungsförderung 2024 – was ist neu?
Betreiben Sie eine Heizung auf Basis fossiler Energien, müsste diese bei einem irreparablen Defekt ab 2024 gegen eine Erneuerbare-Energie-Heizung (EE-Heizung) ausgetauscht werden. Jede neu eingebaute Heizung soll dann zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. BürgerInnen im selbstgenutzten Wohneigentum und private Kleinvermieter können sich für den Heizungstausch eine Grundförderung sichern, die durch sogenannte Klimaboni aufgestockt werden kann. Zu jeder Grundförderung, welche pauschal 30 Prozent beträgt, ist ein Bonus erhältlich. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir die wichtigsten Fakten in einer Tabelle für Sie zusammengefasst. Weitere Details zum Thema können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachlesen.
Welche Maßnahmen werden wie gefördert?
Zeitliche Staffelung für Klimaboni I und II
Damit die Nachfrage an Handwerkern und Material das Angebot nicht übersteigt und keine preistreibenden Markteffekte generiert werden, sieht das GEG eine zeitliche Staffelung für die Klimaboni I und II vor:
- Ab 2024: Förderfähig sind alle Geräte älter als 40 Jahre
- Ab 2025: Förderfähig sind alle Geräte älter als 35 Jahre
- Ab 2026: Förderfähig sind alle Geräte älter als 30 Jahre
Heizungsförderung 2024 – Kredite
Neben der Grundförderung und den Klimaboni gibt es auch weiterhin Kredite der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite Förderung Heizung. Auch für den Heizungstausch soll es künftig zinsgünstige Kredite geben.
Quelle: https://www.energiewechsel.de/